Kosten

Seit Oktober 2018 besitze ich die Abrechnungsgenehmigung (Kassensitz) für
die gesetzliche Krankenkasse.
Dadurch ist es mir möglich sowohl mit den gesetzlichen als
auch mit den privaten Versicherungen abzurechnen.

Gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlich Versicherten sind die Psychotherapie sowie die Diagnostik meistens Kassenleistungen und werden somit nach Antragsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.

Private Krankenversicherung, einschließlich Beihilfe

Wenn Sie privat versichert sind sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen für Psychotherapie erkundigen. Nicht bei jeder Privatversicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten für Psychotherapie komplett übernommen. Bei einigen Privatversicherungen wird Psychotherapie lediglich als Kulanzleistung erstattet.

In diesem Fall ist es für Ihre Sicherheit ratsam, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Privatversicherung einzuholen. Bei Personen, die über die Beihilfe versichert sind, trägt zu 80% die Beihilfe und zu 20% die private Versicherung die Kosten.

Selbstzahler

Die Kosten für eine Psychotherapie können selbstverständlich auch selber getragen werden. Die Vergütung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Vereinbaren Sie bei Interesse gerne in meiner telefonischen Sprechstunde Mo. 18:00 – 18:45 und Do. 17:00 – 18:00 Uhr einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit mir unter:

Tel.: 02173 – 29 59 236